Michael Bäcker

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Arbeitnehmer

Steuerklassenänderungen

Verdient ein Partner deutlich mehr als der Andere, lohnt sich für den besser Verdienenden der Wechsel in die Steuerklasse III; der weniger Verdienende wird dann nach der ungüstigen Klasse V besteuert. Für die Jahressteuerschuld spielt das aber keine Rolle, unterm Strich zahlt man gleich viel. Aber gleichwohl hat die Wahl der Steuerklassen Auswirkungen. Sie beeinflusst die Höhe bestimmter Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Unterhalt. Krankengeld oder Elterngeld da diese vom Nettogehalt abhängen. Wer damit rechnen muss Lohnersatzleistungen in Anspruch nehmen zu müssen sollte sich entsprechend informieren.


Für alle Steuerpflichtigen:

Erhöhung Grundfreibetrag 2019 und 2020

Der Grundfreibetrag 2019steigt für Ledige auf 9.168 Euro (2018 lag er bei 9.000 Euro). Zusammenveranlagte Ehegatten bekommen die doppelte Erhöhung  auf 18.336 Euro.
Beim Grundfreibetrag 2020 steht ein weiteres Plus auf 9.408 Euro an. Verheirateten stehen  also 18.816 Euro zu.

Freibetrag für Alleinerziehende

Der Alleinerziehenden Entlastungsbetrag  beträgt weiterhin 1.908 Euro für das erste Kind. Für jedes weitere Kind wächst der Freibetrag um zusätzliche 240 Euro. Einer alleinerziehenden Mutter von drei Kindern stünden also 2.388 Euro Steuerfreibetrag zu (siehe Tabelle unten).

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören solche Arbeiten, die im Haushalt regelmäßig anfallen und die üblicherweise ein Mitglied des Haushalts erledigt. Wer ein angemeldetes Unternehmen mit diesen Arbeiten beauftragt, darf ein Fünftel der Kosten von seiner Steuerlast abziehen. Höchstgrenze: 1.200 Euro Steuerabzug im Jahr  ( 20 % von 6.000 Euro). Das Finanzgericht (FG) Münster entschied nun, dass auch die Hundebetreuung steuerbegünstigt ist (Urteil vom 25. Mai 2012, Aktenzeichen: 14 K 2289/11 E). Füttern, Fellpflege und die sonstige Beschäftigung des Hundes seien Tätigkeiten, die üblicherweise im Haushalt anfielen.


Für Unternehmer:

Gemischt veranlasste Firmenfeier steuerlich absetzbar

Steuerzahler dürfen ab sofort einen Teil ihrer Kosten für eine Feier absetzen, die sowohl beruflich als auch privat veranlasst ist und zu der Gäste aus beiden Bereichen eingeladen sind. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt erlaubt, die Aufwendungen für eine solche gemischte Betriebsfeier aufzuteilen und den betrieblich oder beruflich veranlassten Teil als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen (BFH-Urteil vom 8. Juli 2015, Aktenzeichen: VI R 46/14).
Ein Musterbeispiel einer korrekten Vorbereitung ist für unsere Mandanten beziehbar.

Kontopfändung durch das Finanzamt – was tun?

Dies kann auch dem ehrlichsten Steuerzahler durch unglückliche Umstände passieren.

Ein erster Tipp:  geben Sie der Finanzverwaltung / Sozialversicherungsträgern nicht alle Ihre Bankverbindungen preis so schützen Sie Ihre Handlungsfähigkeit.


Finanzämter kontrollieren verstärkt die Bargeldbranche

Mit der Begründung den fairen Wettbewerb von Marktteilnehmern zu unterstützen und den Steuerbetrug zu erschweren, nutzt die Finanzverwaltung seit dem 1.1.2018 die sog. „Kassen-Nachschau“.


Schätzung des Umsatzes anhand einzelner Z-Bons

Stellt das Finanzamt erhebliche Mängel an der Buchführung fest, werden nicht selten Hinzuschätzungen vorgenommen. Schuld ist i. d. R. eine nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht ordnungsgemäße Kassenführung.


Weiteres im Mandantengespräch.

Weitere Informationen sind, haben Sie bitte Verständnis, unseren Mandanten vorbehalten

Stand 31. 01.2019